Öffentliche Förderung
Der Coaching-Prozess kann in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.
Finck Althaus Sigl & Partner verfügen über Partner, die für die Förderungen zugelassen sind. Als Partner einer Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei verfügen diese über besondere Branchenerfahrung für den Coachingprozess mit Rechtsanwälten.
1. Landesprogramm: Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
In der Vorgründungsphase (vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit oder einer Kanzleiübernahme bzw. eines Kanzleieintritts) bieten das Institut für Freie Berufe mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) in Form des Vorgründungs-Coachings ein Beratungsprogramm für Existenzgründer und Kanzleiübernehmer.
Im Rahmen dieses Vorgründungs-Coaching-Programms werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch € 560,00 Zuschuss pro Tag. Es können maximal 10 Tage gefördert werden. Für Rechtsanwälte, die eine eigene Kanzlei gründen oder eine schon bestehende Kanzlei übernehmen, werden maximal 70 % des Beratungshonorars übernommen, . Maximal können 10 Tage à 8 Stunden bezuschusst werden (sogenanntes Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern).
2. Bundesprogramm: Gründercoaching Deutschland
Das Programm Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank ist ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Coachingprogramm, das sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, deren Gründung bzw. übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Das Institut für Freie Berufe (IFB) ist für Rechtsanwälte der KfW-Regionalpartner für Bayern.
Gründer erhalten in Bayern einen Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar i. H. v. 800 Euro. Das vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf insgesamt 6.000 Euro nicht überschreiten.
Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.ifb-gruendung.de/fs_beratungsangebot.htm
3. Programm Bund / ESF: Unternehmensberatung für Freie Berufe
Rechtsanwaltskanzleien, die bereits länger als fünf Jahre bestehen, können gleichfalls Förderungen für Coaching in Anspruch nehmen. Die maximale Förderung beträgt 50 %, maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Webseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa)
Telefon 089 652001
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